Hausordnung für den Clubbetrieb

1. Einlass, Einlasskontrolle, verbotene Gegenstände

Konkrete Altersbegrenzung
Der Einlass ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren erlaubt. Muttizettel werden bei uns im Club nicht akzeptiert. Einlass nur mit gültigem Lichtbildausweis. 

Bei dem Einlass zu einer Veranstaltung erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort. Sicherheitskontrollen werden auch beim Einlass zu Clubveranstaltungen vorgenommen werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Kleidungs- und Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

Einlasskontrolle
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zu einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 1.5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verliert die Eintrittskarte seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

Anweisungen
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Verbotene Gegenstände
Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Graffiti Marker, Permanentmarker oder ähnliche Stifte, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzunehmen. 

2. Hausrecht, Verhaltensregeln, Fotografieren und Filmen


2.1 Das Hausrecht des Clubs wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters und des Personals der Partner des Veranstalters ist Folge zu leisten.

2.2 Besuchern ist es untersagt, auf den Veranstaltungen,
– Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
– auf Theken, DJ Pult oder ähnliches zu klettern,
– außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
– bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
– ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben,
– Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.

– Die Toiletten verunreinigt zu hinterlassen 

 

Für etwaige Vergehen wird eine angemessen Schadenssumme veranschlagt. 

Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, sind nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, vorstehende Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

2.3 Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 1.3 u. 1.5 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom jeweiligen Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei einer Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Sämtliche Straftaten werden des Weiteren sofort zur Anzeige gebracht. Wer schuldhaft gegen diese Hausordnung verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

2.4 Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.


3. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke


Dem Besucher ist bewusst, dass in einem Club eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Musikperformance keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. 

4. Recht am eigenen Bild


Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Clubs und aller sonstigen Veranstaltungen sowie zur Sponsorenakquise.

 

 

5. Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Haustieren (z.B. Hunden) ist während des Clubbetriebes untersagt. Die Menschenmengen und erhöhte Lautstärke sind eine Belastung für die Tiere.

 

6. Weiterverkauf von Tickets

Der Kauf von Tickets ist nur zum privaten Gebrauch gestattet. Ein gewerblicher Weiterverkauf zu höheren Preisen ist untersagt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für erworbene Tickets über dritte insbesondere für deren Echtheit und Gültigkeit.

7. Urheberrecht

Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht und sind unter dessen Recht zu respektieren.

8. Rollstuhlfahrer*innen

Unser Club ist leider nicht ebenerdig und somit nicht barrierefrei.

9. Pfandsammler

Das Sammeln von Pfand in unserem Club ist untersagt. Das allgemeine Rückgaberecht des eigenen Pfands beträgt bei uns maximal fünf Gläser. Sollte man sich dahingehend auffallend verhalten, wird der Besucher von der Veranstaltung verwiesen.

10. Garderobe

Alle Clubbesucher sind dazu angehalten, Ihre Garderobe (d.h. Jacken, Mäntel, Taschen und Schirme) an der Besuchergarderobe abzugeben. Aufgrund von Sicherheitsgründen und Brandschutzbestimmungen, ist es nicht gestattet die Garderobe im Club über Stühle oder unter Tische zu verstauen. Die Abgabe der Garderobe kostet für den ganzen Abend 2€. Der Inhalt eurer Garderobe ist nicht versichert.

Die Rückgabe eurer Garderobe, wenn ihr eure Garderobenmarke verloren habt, erfolgt nach dem regulären Clubbetrieb und wenn alle anderen Gäste ihre Garderobe abgeholt haben.

11. Fundsachen

Fundsachen könnt ihr während unserer Veranstaltung an unserer Theke oder unserer Garderobe abgeben. Solltet ihr nach dem regulären Clubbetrieb selbst Sachen vermissen, wendet euch bitte an folgende Mailadresse: info@fusion-club.de
Wir werden uns spätestens mittwochs nach der Veranstaltung wieder bei euch melden.

12. Rauchverbot

Gemäß des Nichtrauchergesetztes NRW, ist das Rauchen in unserem Club nicht gestattet. Dies betrifft auch die sogenannten E-Zigaretten.

13. Fluchtwege

Unsere Notausgänge sind im Club mit den bekannten grünen Hinweisschildern gekennzeichnet. Sämtliche Wege dorthin sind Fluchtwege und permanent freizuhalten.

14. Verhalten vor dem Einlass

Wer schon auf dem Weg zum Fusion und vor dem Einlass unangenehm auffällt, geht das Risiko ein, dass der Einlass in den Club verwehrt wird.

Inhaber

Dockland GmbH
Hafenweg 46
48155 Münster
Amtsgericht: Münster
Geschäftsführende Gesellschafter:
Thomas Pieper, Christof Bernard & Pitti Duyster
HRB 12227

E-Mail: info@dockland.de
www.dockland.de